Fachanwalt
Fachanwalt, Tätigkeitsschwerpunkt und Interessensschwerpunkt
Nach §7 der Berufsordnung kann ein einzelner Rechtsanwalt insgesamt
fünf Interessens- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte benennen, davon
allerdings nur höchsten drei Tätigkeitsschwerpunkte. Der
Rechtsberatungssuchende sollte jedoch vorsichtig sein, denn
Interessenschwerpunkt heißt lediglich, der Rechtsanwalt will vorwiegend
Mandate in diesem Bereich übernehmen.
Bei den Tätigkeitsschwerpunkten kann der Mandant auf etwas mehr
Erfahrung hoffen, wobei auch dies keine berufliche Qualifikation
garantiert. Nach dem Gesetz darf einen Tätigkeitsschwerpunkt nur
benennen, wer nach der Zulassung mehr als zwei Jahre nachhaltig auf
diesem Gebiet tätig war.
Aber auch das garantiert keine Qualifikation, denn eine stattliche Prüfung wie bei der Spezialisierung zum
Fachanwalt gibt es hier nicht.
Die
Bezeichnung Fachanwalt wird von den Rechtsanwaltskammern vergeben, in
denen jeder Rechtsanwalt zwingend Mitglied ist, und ist vergleichbar
mit einer Zusatzausbildung. Sie zeigt, dass der Anwalt auf einem
bestimmten Gebiet besondere zusätzliche Kenntnisse hat. Um Fachanwalt
zu werden, muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Der
zeitliche Umfang dieses Lehrgangs muss mindestens 120 Stunden betragen.
Außerdem müssen Klausuren geschrieben und bestanden werden, in denen
der Lehrstoff abgefragt wird. Außerdem muss der Rechtsanwalt
nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren in "seinem" Fachgebiet
eine bestimmte Anzahl von Fällen (je nach Rechtsgebiet zwischen 60 und
120 Fällen) selbständig bearbeitet hat. Um den Fachanwaltstitel
behalten zu dürfen, muss der Fachanwalt in der Folge jährlich an
mindestens einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.
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